Gut zu wissen

Gut zu wissen

Was kostet ein Steuerberater?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten.

Jedes Mandat benötigt eine individuelle Beratung und erhält eine entsprechend zugeschnittene Leistung. Als Steuerberaterin bin ich an die sogenannte Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese Verordnung legt einen Rahmen für die Angemessenheit und Höhe der Honorare fest.

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Steuerberaterhonorar zu hoch ist?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre bisherigen Rechnungen analysieren.

Das erste Jahr der Selbstständigkeit – Benötige ich einen Steuerberater/eine Steuerberaterin?

Du möchtest dir deinen Traum der eigene Boss/die eigene Bossin zu sein verwirklichen? Dazu gehören nicht nur eine grandiose Idee, sondern auch ganz schön viele betriebliche, organisatorische und vor allem auch steuerliche Aufgaben, die es zu meistern gilt.

Eine saubere Vorbereitung und Planung sind Grundsteine, um das erste Jahr der Selbstständigkeit erfolgreich zu beschreiten. Als Gründer:in möchte man sich am liebsten rund um die Uhr auf seine Geschäftsidee konzentrieren. Doch das Thema Steuern sollte nicht vernachlässigt werden.

Folgende wichtige Aspekte sollten nicht auf der Strecke bleiben:

– Bei der Wahl der Rechtsform sind neben dem Gründungsaufwand und der Haftungsrisiken auch die steuerlichen Implikationen zu bedenken.

– Kleinunternehmerregelung? Soll- oder Ist-Versteuerung? Ermäßigter Steuersatz? Steuerbefreiung? So komplex wie die Umsatzsteuer ist keine andere Steuer. Die Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Besteuerung muss bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung getroffen werden und ist unter Umständen für eine gewisse Zeit bindend.

– Womöglich hast du bereits vor der Gründung diverse Anschaffungen zu machen. Diese Kosten können als
vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Rechnungen sind gut aufzubewahren. Für umsatzsteuerliche Zwecke müssen die Belege unbedingt alle notwendigen Rechnungsangaben enthalten.

– Als Unternehmer:in bist du dafür verantwortlich, dass deine Steuererklärungen fristgerecht erledigt werden und, dass die anfallenden Steuern pünktlich bezahlt werden. Eine saubere Buchhaltung ist der Dreh-und Angelpunkt, um jederzeit einen Überblick über die finanzielle Situation deines Unternehmens zu haben.

Macht es Sinn sich die Hilfe eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin zu nehmen?

Wer als Unternehmer:in eine gute Steuersoftware besitzt und über die Zeit und vor allem Motivation verfügt, sich mit den aktuellen Entwicklungen des Steuerrechts auseinanderzusetzen benötigt keinen Steuerberater/keine Steuerberaterin.

Oftmals fällt die Entscheidung für oder gegen die Hilfe eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin nicht leicht. Gerade im Gründungsjahr werden häufig die Kosten gegen den Nutzen oder eventuelle Vorteile abgewogen. Denn es ist klar, dass professionelle Hilfe nicht günstig ist.

Aufgrund der Steuerkomplexität des deutschen Steuersystems macht es aus meiner Sicht dennoch definitiv Sinn sich die Hilfe eines Experten/einer Expertin zu holen. Du profitierst von seiner/ihrer Kompetenz und Erfahrung.

Ein Steuerberater/eine Steuerberaterin schafft Freiräume für dich als Unternehmer:in. Er/Sie kann Ansprechpartner:in in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten sein, er/sie übernimmt die Kommunikation mit den Ämtern und kümmert sich darum, dass keine Fristen versäumt werden.

Und, oftmals können allein durch die gewonnene Arbeitszeit und die Konzentration auf das eigene Kerngeschäft die Kosten für professionelle Hilfe locker wieder reingespielt werden.

Steuerberaterwechsel?

Sie spielen mit dem Gedanken Ihren Steuerberater zu wechseln, aber irgendetwas hindert Sie noch daran? Sie denken, Ihr Steuerberater ist bestens über Ihre Angelegenheiten informiert oder ein Steuerberaterwechsel kostet Zeit und Geld?

Gerne räume ich Ihre Bedenken aus dem Weg. Ein Wechsel des Beraters stellt vielmehr eine Chance als ein Risiko dar und ist einfacher als gedacht!

Was kann ich verbessern?

  • Aufgrund von Betriebsblindheit sehen viele den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Mit einem unvoreingenommenen Blick von außen sehe ich die Dinge anders.
  • Ihre Wünsche und Anforderungen können komplett neu ausgerichtet werden.
  • Ich nehme Ihre bisherige Unzufriedenheit ernst und biete Ihnen professionelle, individuelle und transparente Beratung zu allen steuerlichen Angelegenheiten.

Gibt es etwas zu beachten?

Nein, ein Wechsel kann jederzeit (auch unterjährig) durchgeführt werden.
Es ist jedoch sinnvoll spätestens mit der Kündigung die noch offenen Forderungen Ihres bisherigen Beraters zu begleichen, um ein Zurückbehaltungsrecht der Unterlagen auszuschließen.

Nutzen Sie meinen „Umzugsservice“!

Ich kümmere mich um sämtliche Formalitäten und übernehme die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, mit Banken, Behörden und natürlich dem Finanzamt.

Vertrauen ist das Fundament einer guten Zusammenarbeit. Ich bin für Sie da und freue mich Sie kennenzulernen!

Wann muss ich meine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Dies ist abhängig davon, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, oder freiwillig eine Erklärung erstellen.

Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte sind in der Regel nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und fallen unter die sog. Antragsveranlagung. Beziehen Sie jedoch weitere Einkünfte neben Ihrem Gehalt (das können Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld oder beispielsweise Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung sein) sind Sie zur Abgabe verpflichtet.

Für die Pflichtveranlagung gilt: Die Einkommensteuererklärung ist bis spätestens 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Unter Mitwirkung eines Steuerberaters verlängert sich diese Frist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.

Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben Sie vier Jahre Zeit, sich zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Für das Steuerjahr 2017 kann also noch bis 31.12.2021 eine Steuererklärung eingereicht werden.

Steuerberaterwechsel?

Sie spielen mit dem Gedanken Ihren Steuerberater zu wechseln, aber irgendetwas hindert Sie noch daran? Sie denken, Ihr Steuerberater ist bestens über Ihre Angelegenheiten informiert oder ein Steuerberaterwechsel kostet Zeit und Geld?

Gerne räume ich Ihre Bedenken aus dem Weg. Ein Wechsel des Beraters stellt vielmehr eine Chance als ein Risiko dar und ist einfacher als gedacht!

Was kann ich verbessern?

  • Aufgrund von Betriebsblindheit sehen viele den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Mit einem unvoreingenommenen Blick von außen sehe ich die Dinge anders.
  • Ihre Wünsche und Anforderungen können komplett neu ausgerichtet werden.
  • Ich nehme Ihre bisherige Unzufriedenheit ernst und biete Ihnen professionelle, individuelle und transparente Beratung zu allen steuerlichen Angelegenheiten.

Gibt es etwas zu beachten?

Nein, ein Wechsel kann jederzeit (auch unterjährig) durchgeführt werden.
Es ist jedoch sinnvoll spätestens mit der Kündigung die noch offenen Forderungen Ihres bisherigen Beraters zu begleichen, um ein Zurückbehaltungsrecht der Unterlagen auszuschließen.

Nutzen Sie meinen „Umzugsservice“!

Ich kümmere mich um sämtliche Formalitäten und übernehme die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, mit Banken, Behörden und natürlich dem Finanzamt.

Vertrauen ist das Fundament einer guten Zusammenarbeit. Ich bin für Sie da und freue mich Sie kennenzulernen!

Was kostet ein Steuerberater?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten.

Jedes Mandat benötigt eine individuelle Beratung und erhält eine entsprechend zugeschnittene Leistung. Als Steuerberaterin bin ich an die sogenannte Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese Verordnung legt einen Rahmen für die Angemessenheit und Höhe der Honorare fest.

Sind Sie der Meinung, dass Ihr Steuerberaterhonorar zu hoch ist?

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre bisherigen Rechnungen analysieren.

Wann muss ich meine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Dies ist abhängig davon, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, oder freiwillig eine Erklärung erstellen.

Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte sind in der Regel nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und fallen unter die sog. Antragsveranlagung. Beziehen Sie jedoch weitere Einkünfte neben Ihrem Gehalt (das können Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld oder beispielsweise Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung sein) sind Sie zur Abgabe verpflichtet.

Für die Pflichtveranlagung gilt: Die Einkommensteuererklärung ist bis spätestens 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Unter Mitwirkung eines Steuerberaters verlängert sich diese Frist auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.

Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben Sie vier Jahre Zeit, sich zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Für das Steuerjahr 2017 kann also noch bis 31.12.2021 eine Steuererklärung eingereicht werden.

Das erste Jahr der Selbstständigkeit – Benötige ich einen Steuerberater/eine Steuerberaterin?

Du möchtest dir deinen Traum der eigene Boss/die eigene Bossin zu sein verwirklichen? Dazu gehören nicht nur eine grandiose Idee, sondern auch ganz schön viele betriebliche, organisatorische und vor allem auch steuerliche Aufgaben, die es zu meistern gilt.

Eine saubere Vorbereitung und Planung sind Grundsteine, um das erste Jahr der Selbstständigkeit erfolgreich zu beschreiten. Als Gründer:in möchte man sich am liebsten rund um die Uhr auf seine Geschäftsidee konzentrieren. Doch das Thema Steuern sollte nicht vernachlässigt werden.

Folgende wichtige Aspekte sollten nicht auf der Strecke bleiben:

– Bei der Wahl der Rechtsform sind neben dem Gründungsaufwand und der Haftungsrisiken auch die steuerlichen Implikationen zu bedenken.

– Kleinunternehmerregelung? Soll- oder Ist-Versteuerung? Ermäßigter Steuersatz? Steuerbefreiung? So komplex wie die Umsatzsteuer ist keine andere Steuer. Die Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Besteuerung muss bereits im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung getroffen werden und ist unter Umständen für eine gewisse Zeit bindend.

– Womöglich hast du bereits vor der Gründung diverse Anschaffungen zu machen. Diese Kosten können als
vorweggenommene Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Rechnungen sind gut aufzubewahren. Für umsatzsteuerliche Zwecke müssen die Belege unbedingt alle notwendigen Rechnungsangaben enthalten.

– Als Unternehmer:in bist du dafür verantwortlich, dass deine Steuererklärungen fristgerecht erledigt werden und, dass die anfallenden Steuern pünktlich bezahlt werden. Eine saubere Buchhaltung ist der Dreh-und Angelpunkt, um jederzeit einen Überblick über die finanzielle Situation deines Unternehmens zu haben.

Macht es Sinn sich die Hilfe eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin zu nehmen?

Wer als Unternehmer:in eine gute Steuersoftware besitzt und über die Zeit und vor allem Motivation verfügt, sich mit den aktuellen Entwicklungen des Steuerrechts auseinanderzusetzen benötigt keinen Steuerberater/keine Steuerberaterin.

Oftmals fällt die Entscheidung für oder gegen die Hilfe eines Steuerberaters/einer Steuerberaterin nicht leicht. Gerade im Gründungsjahr werden häufig die Kosten gegen den Nutzen oder eventuelle Vorteile abgewogen. Denn es ist klar, dass professionelle Hilfe nicht günstig ist.

Aufgrund der Steuerkomplexität des deutschen Steuersystems macht es aus meiner Sicht dennoch definitiv Sinn sich die Hilfe eines Experten/einer Expertin zu holen. Du profitierst von seiner/ihrer Kompetenz und Erfahrung.

Ein Steuerberater/eine Steuerberaterin schafft Freiräume für dich als Unternehmer:in. Er/Sie kann Ansprechpartner:in in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten sein, er/sie übernimmt die Kommunikation mit den Ämtern und kümmert sich darum, dass keine Fristen versäumt werden.

Und, oftmals können allein durch die gewonnene Arbeitszeit und die Konzentration auf das eigene Kerngeschäft die Kosten für professionelle Hilfe locker wieder reingespielt werden.

Adresse

Albstraße 6
72587 Römerstein

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

#gerne auch per Du

Datenschutz

4 + 5 =

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

#gerne auch per Du

Datenschutz

10 + 4 =

Adresse

Albstraße 6
72587 Römerstein